AGB

 

AGB

§1) GELTUNGSBEREICH UND LAUFZEIT VON MAKLERVERTRÄGEN

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen – kurz AGB – gelten für alle Maklerverträge, die zwischen der DIFEP KG, Escheder Straße 10, 29229 Celle (nachfolgend auch als ‚DIFEP‘ bezeichnet und gemeint, wenn von ‚uns‘ oder ‚wir‘ die Rede ist) sowie ihren Kunden geschlossen werden. Dabei umgreift das Wort ‚Kunde‘ sowohl Unternehmer als auch Verbraucher und gilt gleichermaßen für alle Geschlechter wie auch für mehrere Käufer/Verkäufer, die gemeinsam als Vertragspartei auftreten. Es sei hier nur aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Ansprache im Singular verwendet.
Der Maklervertrag zwischen uns und unseren Kundenkommt durch eine Beauftragung in Textform (z. B. einer Email mit der Bestätigung einer gewollten Maklerleistunginanspruchnahme oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw.in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlung/Nachweistätigkeit anfallende Provisionsforderung) zustande. Werden keine abweichenden Vereinbarungen zwischen uns und unseren Kunden getroffen, hat der geschlossene Vertrag mit dem Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie eine Vertragslaufzeit von sechs Monaten. Er verlängert sich darüber hinaus automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich/in Textform seine Kündigung ausgesprochen hat.
Der Verkäufer-Kunde ist während der Maklervertragslaufzeit mit uns nicht berechtigt, andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten, die sich auf das von DIFEP angebotene Vertragsobjekt beziehen, zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Regelungen für die durch diesen Regelverstoß entstandenen Schäden.

§2) HAFTUNG/RICHTIGKEIT DER ANGABEN

Wir weisen darauf hin, dass für alle Angaben (objekt-/vertragsbezogen) keine Gewähr übernommen wird und die angegebenen Objektangaben, Pläne, Unterlagen usw. ausschließlich auf Informationen basieren, die uns von unserem Auftraggeber (z. B. Verkäufer oder Vermieter) übermittelt worden sind. Eine Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben wird von DIFEP nicht übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
Es obliegt daher unseren Kunden, die darin aufgeführten Objektinformationen/vertragsbezogenen Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Bei jeder leicht fahrlässigen Schadensverursachung haftet DIFEP nur im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf, sowie begrenzt auf vorhersehbare und vertragstypische Schadensfälle. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – und auch nicht in Fällen zwingender Haftung. Insbesondere nicht im Fall einer Garantie-Übernahme.

§3 INTERESSENKOLLISION

Die DIFEP ist berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig werden zu können. Allerdings nur, insofern kein gesetzlicher Ausschluss oder eine Interessenkollision vorliegt.

§ 4 VERTRAULICHKEIT/SCHADENSERSATZANSPRUCH

Sämtliche unserer Verkaufs- und Vermietungs-Exposés sowie alle durch uns erteilten vertrags- oder objektbezogenen Informationen/Unterlagen sowie die von uns erfolgende Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten sind ausschließlich für den jeweils adressierten Kunden als Empfangsperson bestimmt und dürfen von diesem nur mit unserer vorherigen Zustimmung weitergegeben werden. Bei schuldhaften Verstößen des Kunden haftet dieser auf Schadensersatz. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, mit diesen Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen. Eine schuldhafte Weitergabe an Dritte kann zu Schadensersatzansprüchen gegenüber der DIFEP KG führen, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch ausbleibt. Alle Gespräche sind darüber hinaus über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor.

§ 5 PROVISIONSANSPRUCH UND PROVISIONSRECHNUNG

Ein Provisionsanspruch ist im Sinne des § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Kauf-/Hauptvertrages verdient und fällig, sofern dieser geschlossene Vertrag auf einer von uns erbrachten vertragsmäßigen Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit als Immobilienmakler beruht. Der Käufer- wie auch der Eigentümer-Kunde ist verpflichtet, der DIFEP KG unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Kaufpreis und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag zu Stande gekommen ist. Gleiches gilt auch dann, wenn der Kaufvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung versehen ist und der rechtsgültige Hauptvertragsabschluss somit erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Im Falle des Zustandekommens eines notariell beurkundeten – und somit provisionsauslösenden – Kauf-/Hauptvertragsabschlusses (der auf unserer Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit basiert) oder dem Zustandekommen eines Mietvertrages, erhält der Kunde ausschließlich von der DIFEP KG, Escheder Straße 10, 29229 Celle, eine Provisionsrechnung. Die Bankverbindungen der DIFEP KG lautet wie folgt: IBAN DE78 2695 1311 0091 9974 60 BIC NOLADE21GFW (Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg). Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 STREITBEILEGUNGSVERFAHREN

Art. 14 Abs. 1 ODR-VO sieht Hinweis zur Online-Streitbeilegung vor. Zudem stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ einsehbar ist. Die DIFEP KG  ist nicht
bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Auch an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG nimmt die DIFEP KG nicht teil.

§ 7 GERICHTSSTAND

Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Maklervertrag) ist der Sitz des Maklers, sofern es sich auch bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, einen Kaufmann im Sinne des HGB, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Dann ist ausschließlicher Gerichtsstand Celle. Es findet deutsches Recht Anwendung. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur insoweit, als nicht der – durch zwingende Bestimmungen des Rechts des EU-Staates oder der Schweiz, in dem bzw. der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat – ihm gewährte Schutz entzogen wird. Verlegt der Kunde (Verbraucher) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Zustandekommen des Maklervertrages nach außerhalb Deutschlands, oder ist der gewöhnliche Aufenthalt/Wohnsitz des Kunden zum Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Gerichtsstandebenfalls Sitz des Maklers. Ausschließliche Gerichtsstände, insbesondere bei einem gerichtlichen Mahnverfahren, bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 8 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Wir verwenden Cookies 🍪

Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Inhalte aus externen Quellen, Videoplattformen und Social-Media-Plattformen. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr