Energieausweis
Ob Sie einen neuen Energieausweis benötigen oder Ihr aktueller abgelaufen ist – wir kümmern uns um alle Details.
Sie beschäftigen sich mit dem Verkauf Ihrer Immobilie? Dann ist Ihnen sicherlich bewusst, dass ein Energieausweisin den meisten Fällen unverzichtbar ist. Der Energieausweis sollte zum Beginn der Vermarktung vorliegen. Die Erstellung eines Energieausweises sollte gut vorbereitet sein und ist dann auch schnell realisierbar. Als erfahrene Immobilienmakler unterstützen wie Sie gerne, um aus der Flut von Angeboten das für Sie geeignete auszuwählen.
Allerdings gibt es wie immer einige Ausnahmen und Sie benötigen nicht für jede Immobilie einen Energieausweis. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchswerten für Heizung und Wasser aus den Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre und ist daher stark vom individuellen Nutzerverhalten geprägt. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einem technischen Gutachten, das den Zustand der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik bewertet und einen theoretischen Energiebedarf errechnet.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als 4 Wohneinheiten können Sie zwischen beiden Varianten wählen. Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder mindestens der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten oder das Haus durch nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Sollten Sie nicht sicher sein, welchen Ausweis Sie benötigen, beraten wir Sie gerne.
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis, also normalerweise der Eigentümer. In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist es Aufgabe des Hausverwalters, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Haus vorzuhalten, und die Kosten werden üblicherweise von allen Eigentümern anteilig getragen.
Die Kosten eines Energieausweises hängen von Anbieter und Art des Ausweises ab. Ein Verbrauchsausweis ist grundsätzlich günstiger als ein Bedarfsausweis.
Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis erforderlich. Der Energieausweis wird jedoch nicht spezifisch für eine einzelne Wohnung erstellt, sondern immer für das gesamte Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und dem Verkauf einer Dachgeschosswohnung im selben Gebäude jeweils derselbe Energieausweis gilt, obwohl der Energieverbrauch in beiden Wohnungen sehr unterschiedlich sein kann.
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