19.09.2026

Wie gehe ich mit einer geerbten Immobilie in Celle um, um sie bestmöglich zu verkaufen?

Kurzantwort: In sieben Schritten. Erbfall klären und die Sechs-Wochen-Frist zur Ausschlagung nach § 1944 BGB im Blick behalten. Grundbuch berichtigen – innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Nachlass und Belastungen prüfen. Wert ermitteln. Steuern klären: Freibeträge nach § 16 ErbStG und die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG, bei der der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers zählt. In einer Erbengemeinschaft Einigkeit herstellen, denn verfügen können alle nur gemeinsam. Dann verkaufen. Die Reihenfolge ist wichtiger als das Tempo.

Stand: August 2026 · Lesezeit ca. 13 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

Fristen zuerstSechs Wochen für die Ausschlagung ab Kenntnis vom Erbfall, drei Monate für die Anzeige beim Finanzamt (§ 30 ErbStG). Beides läuft, bevor irgendjemand über den Verkauf spricht.
Zwei getrennte SteuernErbschaftsteuer und Spekulationssteuer können gleichzeitig, einzeln oder gar nicht anfallen.
Das Kaufdatum des Erblassers zähltFür die Spekulationsfrist gilt die „Fußstapfentheorie". Hat der Erblasser vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist der Verkauf insoweit steuerfrei.
In der Erbengemeinschaft zählt die ReihenfolgeErst Wert und Zahlen auf den Tisch, dann Beschlüsse. Umgekehrt entstehen Konflikte, die Jahre kosten.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag ist eine Orientierung aus Maklersicht und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Erbrecht und Steuern erteilen Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater. Wir liefern die Zahlengrundlage und strukturieren den Verkauf.

Schritt 1: Erbfall klären – Testament, Erbschein, Ausschlagungsfrist

Zuerst muss feststehen, wer überhaupt Erbe ist. Zuständig ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht Celle, sofern der Erblasser zuletzt hier gewohnt hat.

Die kritische Frist: Nach § 1944 BGB können Sie die Erbschaft binnen sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund ausschlagen – bei Auslandsbezug sechs Monate. Danach gilt sie als angenommen. Das ist relevant, weil Sie nach § 1967 BGB auch für die Nachlassverbindlichkeiten haften: Grundschulden, offene Kredite, Rückstände.

Prüfen Sie also zuerst, ob der Nachlass überhaupt werthaltig ist. Eine Immobilie mit einer Restschuld von 180.000 Euro und einem Marktwert von 150.000 Euro ist kein Vermögen.

Brauchen Sie einen Erbschein? Nicht zwingend:

Notarielles Testament
mit Eröffnungsniederschrift
kein Erbschein nötig (§ 35 GBO)
Handschriftliches Testament
 
Erbschein meist erforderlich
Gesetzliche Erbfolge
ohne Testament
Erbschein erforderlich

Der Erbschein nach § 2353 BGB wird beim Nachlassgericht beantragt, die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG). Wer ein notarielles Testament hat, spart hier oft einen vierstelligen Betrag.

Schritt 2: Grundbuch berichtigen – zwei Jahre gebührenfrei

Solange die Erben nicht im Grundbuch stehen, kann die Immobilie nicht wirksam verkauft werden. Die Berichtigung erfolgt nach § 22 GBO auf Antrag beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Celle, unter Vorlage des Erbnachweises.

Der Spartipp mit Frist: Wird der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, ist die Grundbuchberichtigung gebührenfrei. Danach richten sich die Gebühren nach dem Grundstückswert – bei einem Objekt im Wert von 300.000 Euro mehrere Hundert Euro, die sich vollständig vermeiden lassen.

Schritt 3: Nachlass und Belastungen prüfen

Bevor über den Verkauf gesprochen wird, brauchen Sie ein vollständiges Bild:

Grundbuch, Abteilung II
Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte, Grunddienstbarkeiten. Ein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht kann den Wert erheblich mindern.
Grundbuch, Abteilung III
Grundschulden und Hypotheken. Häufig längst getilgt, aber nie gelöscht – die Löschungsbewilligung besorgt man vor der Vermarktung.
Laufende Verträge
Miet-, Pacht-, Versorgungs- und Wartungsverträge.
Versicherungen
Die Wohngebäudeversicherung muss durchgehend bestehen bleiben.
Objektunterlagen
Bauakte beim Bauamt der Stadt Celle, Flurkarte beim Katasteramt.

Bei einem geerbten Haus fehlen Unterlagen fast immer teilweise. Das ist normal – aber es ist der Punkt, der den Verkauf verzögert. Beginnen Sie hier früh.

Schritt 4: Wert ermitteln – zwei Werte, nicht einer

Bei einer geerbten Immobilie gibt es zwei verschiedene Werte, die regelmäßig verwechselt werden:

Marktwert (Verkehrswert)Für Verkauf und Auszahlung von Miterben. Rechtsgrundlage: § 194 BauGB, ImmoWertV 2021.
GrundbesitzwertFür die Berechnung der Erbschaftsteuer durch das Finanzamt. Rechtsgrundlage: §§ 176–198 BewG.

Das Finanzamt ermittelt den Grundbesitzwert in einem typisierten Verfahren – ohne Besichtigung. Sanierungsstau, Feuchtigkeit im Keller, ein ungünstiger Grundriss oder ein eingetragenes Wohnrecht fließen dabei nicht ein. Ergebnis: Der Steuerwert liegt nicht selten über dem, was am Markt erzielbar ist.

Der Hebel dagegen ist § 198 BewG. Sie dürfen einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen – durch ein qualifiziertes Gutachten oder durch einen zeitnahen Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Wer ohnehin veräußern will, hat damit oft das beste Argument gegen einen zu hohen Steuerwert bereits in der Hand.

Schritt 5: Steuern klären

Erbschaftsteuer

Der Erwerb ist nach § 30 ErbStG binnen drei Monaten beim Finanzamt anzuzeigen. Die Freibeträge nach § 16 ErbStG:

Ehegatte, eingetragener Lebenspartner
 
500.000 €
Kinder, Stiefkinder
 
400.000 €
Enkel
 
200.000 €
Eltern und Großeltern
im Erbfall
100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen
übrige Erwerber
20.000 €

In der Praxis heißt das: Ein Kind, das ein Celler Einfamilienhaus im Wert von 310.000 Euro allein erbt, zahlt in der Regel keine Erbschaftsteuer. Ein Neffe, der dasselbe Haus erbt, zahlt auf 290.000 Euro Steuer.

Familienheim: die Zehnjahresfalle

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG bleibt das selbstgenutzte Familienheim steuerfrei, wenn der Erbe unverzüglich einzieht und es zehn Jahre selbst nutzt. Bei Kindern ist die Befreiung auf 200 Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Wird die Immobilie innerhalb dieser zehn Jahre verkauft oder vermietet, entfällt die Befreiung rückwirkend.

Spekulationssteuer – der häufigste Irrtum

Viele Erben glauben, mit dem Erbfall beginne eine neue Zehnjahresfrist. Das Gegenteil ist richtig: Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG wird bei unentgeltlichem Erwerb der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers zugerechnet. Hat der Erblasser das Haus 1994 gekauft, ist die Frist längst abgelaufen. Hat er es 2019 gekauft, läuft sie bis 2029.

Grunderwerbsteuer

Der Erwerb von Todes wegen ist nach § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Auch wenn ein Miterbe die Immobilie übernimmt und die anderen auszahlt, fällt nach § 3 Nr. 3 GrEStG keine Grunderwerbsteuer an, soweit dies der Teilung des Nachlasses dient. Erst der spätere Käufer zahlt die üblichen 5,0 Prozent in Niedersachsen.

Schritt 6: Erbengemeinschaft einig machen

Erben mehrere Personen, entsteht nach § 2032 BGB automatisch eine Erbengemeinschaft. Sie ist eine Gesamthandsgemeinschaft: Niemand besitzt „ein Drittel des Hauses", alle besitzen den Nachlass gemeinsam. Daraus folgt der Satz, an dem die meisten Verkäufe hängen: Über einen Nachlassgegenstand kann nach § 2040 BGB nur gemeinschaftlich verfügt werden. Ein einzelner Miterbe kann den Verkauf blockieren.

Gemeinsamer VerkaufAlle verkaufen, der Erlös wird nach Quoten verteilt. Wirtschaftlich fast immer die beste Lösung.
Übernahme durch einen MiterbenEiner übernimmt und zahlt die anderen aus; nach § 3 Nr. 3 GrEStG steuerfrei. Gut, wenn die Finanzierung steht und der Wert unstrittig ist.
Teilungsversteigerung nach § 180 ZVGLetztes Mittel – die Erlöse liegen regelmäßig deutlich unter dem freihändigen Verkaufspreis.
Der häufigste Streitpunkt in Erbengemeinschaften ist nicht der Verkaufswille, sondern der Wert. Ein neutral hergeleitetes Wertgutachten löst mehr Konflikte als jede Diskussion am Küchentisch – und kostet weniger als ein Jahr Blockade.

Schritt 7: Verkaufen – leer, entrümpelt oder saniert?

Fast immer sinnvollEntrümpeln und gründlich reinigen · kleine Reparaturen mit sichtbarer Wirkung · Unterlagen sortieren und Sanierungen mit Jahreszahl dokumentieren · Energieausweis nach § 80 GEG beschaffen · Garten in Ordnung bringen.
Meist nicht sinnvollVollsanierung, neue Bäder, neue Küche – diese Investitionen refinanzieren sich beim Verkauf selten vollständig. Heizungstausch auf Verdacht: Käufer wollen die Entscheidung meist selbst treffen.
Sonderfall Altstadt: Liegt die geerbte Immobilie im historischen Kern von Celle, prüfen Sie vor jeder Maßnahme den Denkmalstatus. Nach § 10 NDSchG sind Veränderungen an Baudenkmalen genehmigungspflichtig – das gilt auch für Fenster, Farbe und Dacheindeckung. Eine gut gemeinte Modernisierung kann teuer und rückbaupflichtig werden.

Der Verkauf selbst wird nach § 311b Abs. 1 BGB notariell beurkundet. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben mitwirken oder wirksam bevollmächtigt sein.

Fristen auf einen Blick

Erbschaft ausschlagen
ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund (§ 1944 BGB)
6 Wochen
Anzeige beim Finanzamt
nach Kenntnis vom Erwerb (§ 30 ErbStG)
3 Monate
Grundbuchberichtigung
gebührenfrei bei Antrag nach dem Erbfall
2 Jahre
Familienheim selbst nutzen
§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG
10 Jahre
Spekulationsfrist
Anschaffung durch den Erblasser (§ 23 EStG)
10 Jahre

Fazit: Die Reihenfolge entscheidet, nicht die Geschwindigkeit

Eine geerbte Immobilie zu verkaufen, ist selten dringend – es fühlt sich nur so an.

Was wir in der Praxis beobachten: Der wirtschaftliche Unterschied zwischen einem guten und einem schlechten Nachlassverkauf entsteht in den ersten acht bis zwölf Wochen, in denen scheinbar nichts passiert: Erbnachweis, Grundbuch, Wertermittlung, steuerliche Prüfung, Zustandsdokumentation.

Bei DIFEP Immobilien begleiten wir Erben in Celle und im Landkreis seit vielen Jahren. Wir wissen: Es geht bei einem Verkauf nie nur um Steine, sondern um Menschen, Planungssicherheit und neue Lebensabschnitte – und bei einem Nachlass zusätzlich um Familienfrieden. Ihr Vorteil: Sie erhalten eine neutrale, nachvollziehbare Wertermittlung als gemeinsame Grundlage für alle Beteiligten, eine geordnete Unterlagen- und Terminkette und auf Wunsch Kontakte zu Steuerberatern und Notaren in Celle.

Der beste erste Schritt: ein Ortstermin mit Sichtung der vorhandenen Unterlagen und eine schriftliche Werteinschätzung. Danach lässt sich alles Weitere in Ruhe entscheiden.

Häufige Fragen zur geerbten Immobilie in Celle

Muss ich beim Verkauf einer geerbten Immobilie in Celle Steuern zahlen?
Es sind zwei getrennte Steuern zu unterscheiden. Auf den Erwerb fällt gegebenenfalls Erbschaftsteuer an – Kinder haben nach § 16 ErbStG einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehegatten von 500.000 Euro. Auf einen Veräußerungsgewinn kann Einkommensteuer anfallen, wenn die Zehnjahresfrist noch läuft; dabei zählt nach § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers. Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb von Todes wegen nach § 3 Nr. 2 GrEStG nicht an. Lassen Sie den konkreten Fall von einem Steuerberater prüfen.
Brauche ich für den Verkauf einen Erbschein?
Nicht in jedem Fall. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift vor, genügt dieses dem Grundbuchamt nach § 35 GBO in der Regel. Bei einem handschriftlichen Testament oder gesetzlicher Erbfolge ist der Erbschein nach § 2353 BGB meist erforderlich. Beantragt wird er beim Nachlassgericht am Amtsgericht Celle. Ohne Umschreibung im Grundbuch ist ein wirksamer Verkauf nicht möglich.
Was gilt, wenn mehrere Erben die Immobilie in Celle geerbt haben?
Es entsteht nach § 2032 BGB eine Erbengemeinschaft, die nach § 2040 BGB nur gemeinschaftlich über die Immobilie verfügen kann – jeder Miterbe muss zustimmen. Es gibt drei Wege: den gemeinsamen Verkauf, die Übernahme durch einen Miterben mit Auszahlung der übrigen (nach § 3 Nr. 3 GrEStG grunderwerbsteuerfrei) oder als letztes Mittel die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG. Letztere bringt regelmäßig deutlich weniger als der freihändige Verkauf.
Wie lange habe ich Zeit, bis ich das Erbe im Grundbuch eintragen lassen muss?
Eine gesetzliche Pflichtfrist gibt es nicht, wohl aber einen Kostenanreiz: Wird der Antrag auf Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, ist sie gebührenfrei. Danach richten sich die Gebühren nach dem Grundstückswert. Der Antrag geht mit dem Erbnachweis an das Grundbuchamt des Amtsgerichts Celle. Davon getrennt gilt die Anzeigepflicht beim Finanzamt binnen drei Monaten nach § 30 ErbStG.
Sollte ich das geerbte Haus in Celle vor dem Verkauf sanieren oder entrümpeln?
Entrümpeln fast immer, sanieren meist nicht. Räumung, gründliche Reinigung, kleine Reparaturen und sortierte Unterlagen wirken zuverlässig auf Preis und Vermarktungsdauer. Große Sanierungen refinanzieren sich beim Verkauf dagegen selten vollständig. Den Energieausweis sollten Sie nach § 80 GEG früh beschaffen. Bei Objekten in der Celler Altstadt klären Sie vor jeder Maßnahme den Denkmalstatus mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Quellen

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